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# Register für Datenexport, Formate und Gerichtsbarkeit

**GPU Server Hub — Version 1.7 vom 19. Oktober 2026**  

**Redaktionelle Überarbeitung r1 — deutsche Übersetzung DE-1**  

Öffentlicher Pfad auf der Website des Anbieters: [Register für Datenexport, Formate und Gerichtsbarkeit](https://gpuserverhub.com/de/data-export-register/)

Dieses Dokument ist eine unverbindliche deutsche Übersetzung zur Erleichterung des Verständnisses. Verbindlich ist die polnische Version 1.7. Bei Abweichungen hat die polnische Fassung Vorrang, vorbehaltlich des Vorrangs einer individuell vereinbarten Bestellung und zwingender gesetzlicher Vorschriften.

Dieses Register ergänzt Abschnitt 12 der AGB unter [AGB](https://gpuserverhub.com/de/terms/) und beschreibt den Export während des aktiven Dienstes sowie die Regeln für die Beendigung des Zugangs und die Datenlöschung. Zwingende Vorschriften, einschließlich Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act), bleiben unberührt, soweit sie auf den Dienst anwendbar sind.

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## 1. Exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte

<table>
<thead>
<tr>
<th>Kategorie</th>
<th>Umfang</th>
<th>Format oder Struktur</th>
<th>Standardverfahren</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Eingabedaten und Inhalte des Kunden</td>
<td>Dateien, Datenbanken, Modelle, Container, Abbilder, Zugangsdaten und sonstige vom Kunden gespeicherte Daten</td>
<td>vom Kunden gewähltes Format und gewählte Struktur; der Anbieter schreibt kein Schema vor</td>
<td>vom Kunden betriebenes Protokoll, etwa SSH/SFTP, rsync, HTTPS oder eine native Datenbankexportfunktion</td>
</tr>
<tr>
<td>Ausgabedaten</td>
<td>Berechnungsergebnisse, Anwendungsprotokolle, Modelle und sonstige Ergebnisse auf dem Server ausgeführter Aufgaben</td>
<td>vom Kunden gewähltes Format</td>
<td>wie oben</td>
</tr>
<tr>
<td>Volumes und Systemabbilder</td>
<td>logische oder sektorweise Laufwerksinhalte, die der Kunde während des aktiven Dienstes eigenständig exportiert</td>
<td>natives Dateisystem oder vom Kunden erstelltes Rohabbild des Laufwerks</td>
<td>vom Kunden durchgeführte Netzwerkübertragung</td>
</tr>
<tr>
<td>Kundenkonfigurationen</td>
<td>auf dem Server gespeicherte Skripte, Manifeste, Container sowie Betriebssystem- und Anwendungskonfigurationen</td>
<td>natives Format, Text, JSON, YAML oder ein anderes vom Kunden gewähltes Format</td>
<td>Netzwerkübertragung</td>
</tr>
<tr>
<td>für die Migration erforderliche Dienstmetadaten</td>
<td>Hardwarespezifikation, Portkonfiguration und IP-/DNS-Zuweisungen, Leistungszeiträume, Ressourcennutzung, Meldungen und technische Protokolle zur Konfiguration des Kunden</td>
<td>PDF, CSV, JSON oder Klartext</td>
<td>Dateiübertragung über einen sicheren Kanal</td>
</tr>
<tr>
<td>durch die Nutzung des Dienstes erzeugte Daten</td>
<td>dem Anbieter verfügbare Ereignisse und Telemetriedaten, die sich auf den Server beziehen und zur Nachbildung der Konfiguration oder Erreichung funktionaler Gleichwertigkeit erforderlich sind</td>
<td>CSV, JSON oder Klartext</td>
<td>Dateiübertragung über einen sicheren Kanal</td>
</tr>
</tbody>
</table>

Der Anbieter bietet weder eine verwaltete Anwendungsschicht noch ein eigenes Format für virtuelle Maschinen an. Dateisysteme, Datenbankstrukturen und Anwendungsformate wählt der Kunde.

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## 2. Ausnahmen

Nicht übertragen werden:

- Eigentum an oder Nutzungsrechte für IP-Adressen nach Ende des Dienstes; die Liste früherer Zuweisungen und die für eine Neukonfiguration erforderlichen Einstellungen werden jedoch exportiert;
- Daten anderer Kunden;
- Zugangsdaten des Anbieters, detaillierte Topologie des geschützten Netzes und Sicherheitsregeln, deren Offenlegung eine Schwachstelle schaffen würde;
- Code, Automatisierung und Dokumentation, die geistiges Eigentum oder Geschäftsgeheimnisse des Anbieters darstellen;
- interne Analysen, die nicht unmittelbar oder mittelbar durch die Nutzung des Dienstes durch den Kunden erzeugt wurden.

Ausnahmen werden eng ausgelegt und dürfen nicht zur Behinderung eines Anbieterwechsels verwendet werden. Auf Anfrage erläutert der Anbieter eine konkrete Ausnahme.

<a id="3-export-during-the-service"></a>

## 3. Export während des Dienstes

1. Während des aktiven Dienstes hat der Kunde Administrations-/root-Kontrolle über sein System und kann Daten mit selbst konfigurierten Werkzeugen und Protokollen kopieren.
2. Die maximale Bandbreite entspricht dem Portparameter in der Bestellung unter Berücksichtigung des aktuellen Datenverkehrs, des Protokollaufwands, der Laufwerksleistung und von Netzwerkereignissen.
3. Auf Anfrage liefert der Anbieter verfügbare Metadaten in einem der in der Tabelle angegebenen Formate.
4. Der Kunde führt logische oder sektorweise Laufwerksexporte während des aktiven Dienstes oder im Rahmen eines vereinbarten Rückgabeverfahrens eigenständig durch. Der Anbieter erstellt standardmäßig keine Laufwerksabbilder und erbringt keine verwaltete Migration oder Wiederherstellung von Kundendaten. Der Kunde sollte vor Ende des Dienstes den Export abschließen und Sicherungskopien prüfen oder zuvor eine Rückgabe beziehungsweise einen Wechsel gemäß Abschnitt 4.6 beantragen.

<a id="4-end-of-access-and-data-deletion"></a>

## 4. Ende des Zugangs und Datenlöschung

1. Beginn, Ende und Verlängerung der Laufzeit richten sich nach den Abschnitten 4.8, 4.10 und 11 der AGB. Bei Ablauf der bezahlten Laufzeit ohne wirksame Verlängerung deaktiviert der Anbieter den Zugang und beginnt ohne unangemessene Verzögerung mit der Löschung der Kundendaten, sobald dies technisch möglich ist, sofern keine Löschsperre gilt. Der Kunde wählt die Löschung bei Vertragsschluss und kann diese Wahl vor Ende des Dienstes gemäß Abschnitt 12.11 der AGB ändern.
2. Nach Ende des Dienstes besteht keine zusätzliche allgemeine Aufbewahrungs- oder Abruffrist für Daten. Die technisch erforderliche Löschzeit gewährt weder zusätzlichen Zugang noch Datenabruf. Für einen vorherigen Rückgabeantrag und erforderliche Fristen beim Anbieterwechsel gelten die Absätze 5 und 6.
3. Für einen bestätigten Hardwareausfall, der einen Servertausch erfordert, gilt Abschnitt 6.8 der AGB: Daten auf dem defekten Server werden gelöscht, sobald dies technisch möglich ist, auch bevor ein Ersatzserver verfügbar ist und der Kunde seine Umgebung wiederhergestellt hat, vorbehaltlich der Löschsperren nach den Abschnitten 12.7 und 12.11 der AGB. Der Anbieter versetzt keine Laufwerke und migriert keine Daten. Der Kunde stellt seine Umgebung aus eigenen Sicherungskopien wieder her.
4. Der Anbieter bewahrt die Verschlüsselungsschlüssel des Kunden nicht auf. Ein physischer Laufwerksausfall kann den Export zuvor nicht vom Kunden kopierter Daten verhindern. Für die Pflicht zum Schutz der Datenträger und zur sicheren Datenlöschung gelten weiterhin die AGB und ihre Anlagen.
5. Zwingendes Recht und die Wahl der Rückgabe personenbezogener Daten haben gemäß Abschnitt 12.7 der AGB und Anlage 1 Vorrang. Für einen Wechsel nach Kapitel VI des Data Act gelten die dort festgelegten Ankündigungs-, Übergangs- und Abruffristen, Verlängerungsregeln und Löschsperren. Daraus entstehen weder eine allgemeine Aufbewahrungsfrist von 30 Tagen für jeden beendeten Dienst noch eine gesonderte Datenspeicherumgebung. Eine ausdrückliche Wahl der Löschung ohne Wechsel ist ein gesondertes Verfahren.
6. Datenrückgabe oder Wechsel sind vor Ende des Dienstes über das Portalformular oder unter gpu@bestconnect.pl gemäß Abschnitt 12.11 der AGB zu beantragen. Das Formular bestätigt den Eingang und setzt die automatische Löschung unmittelbar aus. Der Anbieter bearbeitet E-Mails und stellt nach Eingang einer wirksamen Weisung die Aussetzung sicher; E-Mails werden nicht automatisch durch den Löschmechanismus verarbeitet. Für dringende Anfragen wird das Formular empfohlen. Der Anbieter bestätigt, wie und wann der Export erfolgt. Eine Rückgabe stellt keine verwaltete Anwendungsmigration dar.
7. Während eines aktiven Dienstes kann der Kunde über das Portal auch die unwiderrufliche Löschung der Daten auf allen Serverlaufwerken verlangen. Es gilt Abschnitt 12.10 der AGB; erfolgreich gelöschte Daten werden nicht zum Abruf aufbewahrt, und die Löschung allein verkürzt die bezahlte Laufzeit nicht.

<a id="5-infrastructure-jurisdiction"></a>

## 5. Gerichtsbarkeit der Infrastruktur

<table>
<thead>
<tr>
<th>Bestandteil</th>
<th>Standort und Gerichtsbarkeit</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Server und Kundendaten auf seinen Laufwerken</td>
<td>4DataCenter, Katowice, Polen; polnisches Recht und EU-Recht</td>
</tr>
<tr>
<td>Stromversorgung, Kühlung und Remote Hands</td>
<td>4DataCenter/Quicktel, Katowice, Polen</td>
</tr>
<tr>
<td>Bestconnect-Netzwerk und Adressierung</td>
<td>von Bestconnect kontrollierte Infrastruktur in Polen</td>
</tr>
<tr>
<td>Bestellsystem, Dienststeuerung und Sicherheitsprotokolle</td>
<td>eigene Infrastruktur von Bestconnect in Polen</td>
</tr>
</tbody>
</table>

Die Aufnahme der Datenverarbeitung in einem anderen EWR-Staat erfordert eine Aktualisierung des Registers und gegebenenfalls eine Mitteilung zu Unterauftragsverarbeitern. Die vorstehenden Standorte beschreiben die Infrastruktur des Anbieters. Fernzugriffe des Kunden oder anderer Empfänger außerhalb des EWR und Datenexporte durch den Kunden erfordern eine gesonderte Betrachtung der tatsächlichen Datenflüsse und gegebenenfalls des Kapitels V DSGVO. Der Serverstandort in Polen allein schließt eine Übermittlung außerhalb des EWR nicht aus. Es gilt Teil E der Anlage 1 zu den AGB.

<a id="6-protection-against-unlawful-access-by-third-country-authorities"></a>

## 6. Schutz vor rechtswidrigem Zugriff durch Behörden aus Drittländern

Der Anbieter:

- beschränkt den physischen und logischen Zugang und protokolliert Eingriffe;
- verpflichtet Mitarbeiter und Unterauftragnehmer zur Vertraulichkeit;
- empfiehlt dem Kunden, Laufwerke mit einem außerhalb des Servers aufbewahrten Schlüssel zu verschlüsseln;
- prüft Rechtsgrundlage und Umfang jeder behördlichen Anfrage, legt nur das erforderliche Minimum offen und dokumentiert die Antwort;
- informiert den Kunden, sofern dies nicht gesetzlich untersagt ist;
- geht gegen offensichtlich rechtswidrige Anfragen vor, wenn ein wirksamer Rechtsbehelf zur Verfügung steht;
- richtet keinen freiwilligen dauerhaften Zugang für eine Behörde eines Drittlands ein.

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## 7. Änderungen des Registers

Eine Änderung, die einen laufenden Vertrag betrifft, wird dem Kunden zusammen mit dem vollständigen neuen Text mindestens 30 Tage im Voraus übermittelt, sofern nicht eine dringende rechtliche oder sicherheitsbezogene Verpflichtung eine kürzere Frist erfordert. Die mit der Bestellung akzeptierte Fassung wird archiviert.
